Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Veranstaltung „ExtraSchicht – Die Nacht der Industriekultur“ ist eine Kooperation zwischen der Ruhr Tourismus GmbH, dem Regionalverband Ruhr und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr. Koordinator ist die Ruhr Tourismus GmbH (RTG). Veranstalter sind die teilnehmenden Spielorte.
Mit der Bestellung bzw. dem Erwerb des ExtraSchicht-Tickets akzeptiert der Kunde / die Kundin die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Bei Verlust oder Zerstörung des ExtraSchicht-Tickets ist die RTG nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet. Ein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch der Eintrittskarten besteht nicht. Bei einer Änderung des Ablaufs einer Veranstaltung oder deren Ausfall aus Gründen, die der Koordinator nicht zu vertreten hat, werden den Inhaber:innen der Eintrittskarte keine Ersatzansprüche gewährt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Veranstaltung durch höhere Gewalt, Streik oder anderer Ereignisse (wie z.B. Unwetter, Pandemie o.ä.), die der Koordinator/der Veranstalter nicht zu vertreten hat, abgebrochen werden muss oder ausfällt.
Die RTG hat keinen Einfluss auf die Öffnungszeiten der beteiligten Spielorte sowie auf Programmabläufe und Programmänderungen. Die Angaben im Programmheft erfolgen vorbehaltlich kurzfristiger Änderungen des Programms oder bei den beteiligten Mitwirkenden. Bei Programmänderungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Eintrittspreises. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise in der Tagespresse sowie im Internet unter www.extraschicht.de.
Die Inhaber:innen des ExtraSchicht-Tickets (Ausnahme Spielort-Ticket) erhalten während des Veranstaltungszeitraums (18 Uhr bis maximal 02 Uhr) freien Zugang zu den teilnehmenden Spielorten sowie zu den Shuttle-Bussen. Zudem freie Fahrt im Tarifraum des VRR- und des Teilraums Ruhr-Lippe des Westfalentarifs (2. Klasse) am Samstag, den 01.06.2024, ganztägig und bis 7 Uhr am folgenden Morgen. Sollte wegen Überfüllung eines Spielortes oder Busses den Inhaber:innen des ExtraSchicht-Tickets der Zutritt verweigert werden, so haben diese keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Ticketpreises. Bei Überfüllung eines Spielortes bzw. eines Busses erhalten die Inhaber:innen des ExtraSchicht-Tickets erst dann Zutritt, wenn wieder Raum für zusätzliche Gäste vorhanden ist.
Im Hinblick auf den Service zur Nutzung der o. g. Regelangebote besteht zwischen den Kund:innen und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen der dem VRR und dem Teilraum Ruhr-Lippe des Westfalen Tarifs zugehörigen Verkehrsunternehmen gilt.
Der Koordinator haftet nicht für Gesundheitsschäden, die infolge etwaiger extremer Lautstärke an einzelnen Spielorten eintreten könnten. Schadenersatzansprüche wegen sonstiger Sach- und Körperschäden sowie Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen sind ausgeschlossen, sofern der Koordinator bzw. seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich, grob fahrlässig oder unter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehandelt haben. Für mitgeführte Gegenstände haftet der Koordinator/Veranstalter nicht.
An keinem der Spielorte dürfen gefährliche oder sonstige Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen (insbesondere Flaschen und Dosen) mitgebracht werden.
Vom jeweiligen Veranstalter können Taschenkontrollen durchgeführt werden, wobei zudem mit Rucksack-Verboten zu rechnen ist. Handeln die Besucher:innen diesen Regelungen zuwider, behält sich die RTG bzw. der jeweilige Hausrechtsinhaber vor, gegen sie ein Hausverbot auszusprechen.
An den jeweiligen Spielorten dürfen für kommerzielle Zwecke keinerlei Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras für Ton- oder Bildaufnahmen benutzt werden.
Wir weisen darauf hin, dass die RTG und der jeweilige Veranstalter im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen in Form von Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt und/oder durch Dritte erstellen lässt. Bei allen Bild- und Tonaufnahmen steht die Veranstaltung im Vordergrund. Die Aufnahmen werden zum Zwecke der öffentlichen Berichterstattung sowie der Bewerbung des Leistungsangebotes der Veranstaltung und ihrer Veranstalter verwendet. Die Verwendung erfolgt ohne eine Vergütung und gilt räumlich und zeitlich unbeschränkt oder bis zu einem Widerruf.
Alle Besucher:innen benötigen ein Ticket. Dieses darf im Rahmen der „Nacht der Industriekultur“ nur von ein und derselben Person benutzt und nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Stornierung des Tickets oder Namensänderung der Inhaber:innen ist nicht möglich.
Kinder unter 6 Jahren sowie berechtigte Begleitpersonen von Schwerbehinderten erhalten freien Eintritt zu allen Spielorten und zu allen ExtraSchicht-Shuttle-Linien.
Inhaber:innen eines ermäßigten Tickets müssen bei Nachfrage den entsprechenden Nachweis zur Ermäßigung vorlegen.
Inhaber:innen des Spielort-Tickets haben nur freien Eintritt zu dem jeweiligen Spielort, jedoch
keinen Anspruch auf die Nutzung der Shuttle-Busse und des ÖPNV-Regelangebotes.
Sollte bis spätestens zehn Arbeitstage nach der Bestellung bzw. im Falle kurzfristigerer Bestellungen bis drei Arbeitstage vor der Veranstaltung keine Zustellung erfolgt sein, so bitten wir um eine kurze Mitteilung, gerne per E-Mail: info@extraschicht.de oder per Telefon 01806-181650 (0,20€ pro Anruf aus dem deutschen Netz). Wir bemühen uns dann, eine Lösung für Sie zu finden.
Ruhr Tourismus GmbH
Centroallee 261 46047 Oberhausen
Telefon: +49 208 – 899 59 121
E-Mail: info@extraschicht.de
Stand 19.03.2024